RehaTechnik

Mitglied im Bundesfachverband Elektronische Hilfsmittel für Behinderte e.V.
Bundesfachverband Elektronische Hilfsmittel für Behinderte e.V.

Barrierefreiheitsberatung für Softwareentwickler

Warum sollen Softwareentwickler Barrierefreiheit berücksichtigen?

  • Weil das Gesetz und der Auftraggeber Barrierfreiheit fordern (Behinderten Gleichstellungsgesetz und an die BITV angelehnte betriebliche Rahmenvereinbarungen).
  • Weil die Hilfsmittelsoftware, die Blinde und Sehbehinderte zum Arbeiten am PC benötigen, überhaupt erst funktioniert, wenn ein Minimum an Barrierefreiheit implementiert ist.

Was leistet die Barrierefreiheitsberatung der Firma Papenmeier?

Jedem nüchtern denkenden Menschen ist klar, dass Barrierefreit lediglich ein Ziel bei einer Softwareentwicklung ist.

Dieses Ziel darf erstens im Design keine Einschränkungen mit sich bringen und zweitens das Budget nicht übermäßig belasten.

An dieser Stelle wird die Barrierefreiheitsberatung notwendig. Softwareentwickler, die auf die Beratung für Barrierefreiheit spezialisiert sind, begutachten den Einzelfall und bieten Entwicklern von Anwendungssoftware Beratung und konkrete Lösungen, natürlich für deren Entwicklungsplattform. Also eine zwingende Maßnahme, damit die spezielle Anwendung so weit wie möglich barrierefrei wird und Blinden und Sehebhinderten ein sinnvolles Arbeiten ermöglicht.

Im Detail bedeutet das aber auch, dass abgewogen werden muss, an welcher Stelle absolute Barrierefreiheit sprich Usability eingebaut werden muss und wo man sich ggf. auf ein Minimum an Barrierefreiheit ( Accessibility) beschränken kann und die Usability zu einem späteren Zeitpunkt preiswerter durch eine Hilfsmittelanpassung herstellt.

Grundsätzlich gilt, dass die rechtzeitige Einbindung von Barrierefreiheitsberatung in Softwareprojekten enorme Kosten spart. Eine Nachbesserung ist immer erheblich teurer als rechtzeitiges Implementieren. Frühzeitig eingebunden, muss Barrierefreiheit nicht teuer sein!

Darüber hinaus kommen in der Barrierefreiheit geforderte Maßnahmen wie die Tastaturbedienbarkeit oder eine sinnvolle Tabulator-Reihenfolge auch den nicht behinderten Nutzern zugute. Für behinderte und nichtbehinderte Nutzer wird durch die richtige Maßnahme die Arbeitseffektivität auf jeden Fall gesteigert..

Jede Beratung schließt mit einer konkreten Handlungsempfehlung in Form eines Gutachtens ab!

 

Stadien der Barrierefreiheit sind:

  • Der Idealzustand der Barrierefreiheit:
    Die Anwendersoftware ist vollständig barrierefrei. Die Anwendung ist durch Screenreader oder Vergrößerungssoftware ohne weitere Anpassungen der Hilfsmittelsoftware effektiv zu bedienen.
    Fazit: Kein Handlungsbedarf!
  • Der Minimalzustand der Barrierefreiheit:
    Alle notwendigen Elemente der Anwendungssoftware sind über Hilfsmittel bedienbar aber die Bedienung ist umständlich und wenig effektiv. Unter den Gesichtspunkten der Barrierefreiheit gilt solch eine Anwendung als accessible aber als nicht usabel.
    Fazit: An dieser Stelle greifen Hilfsmittelanpassungen!
  • Absolut nicht barierefrei:
    Eine Anwendersoftware ist so programmiert, dass zur Bedienung notwendige Elemente von der Hilfsmittelsoftware gar nicht gesehen oder identifiziert werden können. In diesem Falle ist selbst die Accesebility nicht gegeben und somit die in der BITV beschriebene Verpflichtung zur Barrierefreiheit verletzt.
    Fazit: An dieser Stelle greift die Barrierefreiheitsberatung für Softwareentwickler!

Wir prüfen gerne für Sie und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Wir beraten Sie gerne ausführlich:

Telefon: 02304 946 0

Barrierefreiheitsberatung Telefon 02304 946 0

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